Mitbekommen? In diesem Monat soll es so weit sein! Mit dem Inkrafttreten der NIS2-Richtlinie soll das Cybersicherheitsniveau in der gesamten EU nochmals auf ein vollkommen neues Niveau gebracht werden. Die „zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit“, kurz als NIS2 bezeichnet, gilt als Erweiterung der NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 und wurde bereits im Jahr 2022 beschlossen.
Für EU-Mitgliedstaaten galt eine Frist bis Oktober dieses Jahres, um die EU-Gesetze in nationales Recht zu übertragen. Betroffene Unternehmen haben dann bis März 2025 ihren neuen Pflichten nachzukommen. Ansonsten drohen erhebliche Bußgelder.
Was konkret sich mit der NIS2 verändert?
Betroffen sind schätzungsweise 30.000 Unternehmen in Deutschland. In erster Linie handelt es sich dabei um wichtige Betriebe mit kritischen Infrastrukturen, darunter die Energiebranche, der Luftverkehr, die öffentliche Verwaltung, Banken sowie Gesundheitseinrichtungen, um nur einige zu nennen.
Als langjähriger IT-Experte bereiten wir Unternehmen auf NIS2 vor. Noch ist ausreichend Zeit. Sprecht uns gerne an!
Besuchen Sie uns auf Instagram: https://www.instagram.com/sotecgmbh/